Androhung einer Strafe
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S·T·R·A·F·A·N·D·R·O·H·U·N·G
14 Buchstaben
Erklärung
Strafandrohung bezeichnet die Ankündigung oder Androhung einer Strafe als Sanktion für ein bestimmtes Verhalten. Der Begriff ist im juristischen Kontext zentral und beschreibt die Warnung vor rechtlichen Konsequenzen.