an einer Warenbörse zur sofortigen Erfüllung abgeschlossener Kauf (Kaufmannssprache)
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L·O·K·O·G·E·S·C·H·A·E·F·T
13 Buchstaben
Erklärung
Loko-Geschaeft ist ein kaufmaennischer Fachbegriff fuer einen Kassakauf an der Boerse, bei dem die Ware sofort bezahlt und geliefert wird. Das Wort stammt aus dem Italienischen 'in loco' und bezeichnet die unmittelbare Erfuellung des Kaufvertrags.