Amtssprache jemand, der einen Unfall gehabt hat
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V·E·R·U·N·F·A·L·L·T·E·R
12 Buchstaben
Erklärung
Verunfallter bezeichnet eine Person, die einen Unfall erlitten hat. Das Wort ist die amtssprachliche Bezeichnung im Versicherungs- und Rechtswesen für den Geschädigten eines Unfalls.