Amtssprache Befehl, Direktive
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W·E·I·S·U·N·G
7 Buchstaben
Erklärung
Weisung ist ein amtlicher Befehl oder eine verbindliche Direktive, die von einer Behörde oder vorgesetzten Person erteilt wird. Das Wort stammt aus der deutschen Verwaltungs- und Rechtssprache und bezeichnet eine autoritäre Anweisung mit Verbindlichkeitscharakter.