amtliche Gewährung
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B·E·W·I·L·L·I·G·U·N·G
11 Buchstaben
Erklärung
Bewilligung bezeichnet die amtliche Genehmigung oder Erlaubnis durch eine Behörde. Sie ist ein rechtlicher Akt, durch den eine zuständige Stelle einem Antragsteller die Ausübung einer Tätigkeit oder Handlung gestattet.