amtlich vermessener Teil der Erdoberfläche
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F·L·U·R·S·T·U·E·C·K
10 Buchstaben
Erklärung
Ein Flurstück ist eine amtlich vermessene und im Kataster eingetragene Parzelle. Der Begriff stammt aus der deutschen Vermessungspraxis und bezeichnet einen eindeutig definierten Grundstücksteil mit festgelegten Grenzen und Flächenangaben.