A·B·T·R·E·T·U·N·G
Abtretung, Überlassung
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Z·E·S·S·I·O·N
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Erklärung
Zession ist ein juristischer Fachbegriff für die Abtretung von Rechten oder Forderungen von einer Person auf eine andere. Das Wort stammt aus dem Lateinischen und wird im Rechtswesen standardmäßig verwendet.