Abteilungsleiter in einem Ministerium
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M·I·N·I·S·T·E·R·I·A·L·D·I·R·E·K·T·O·R
19 Buchstaben
Erklärung
Der Ministerialdirektor ist ein hochrangiger Beamter in der deutschen Verwaltung und leitet eine Abteilung oder ein Referat innerhalb eines Ministeriums. Diese Position stellt die klassische Bezeichnung für einen Abteilungsleiter dar.