abkürzung: verpflichtuingsermächtigung
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V·E
2 Buchstaben
Erklärung
VE ist die korrekte Abkürzung für Verpflichtungsermächtigung, ein Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht. Sie bezeichnet die Ermächtigung, Verpflichtungen einzugehen, die in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben führen.