Abkürzung Güterabschreibung
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A·F·A
3 Buchstaben
Erklärung
AFA steht für Absetzung für Abnutzung und ist die korrekte Abkürzung für die Güterabschreibung im deutschen Steuerrecht. Sie bezeichnet die Wertminderung von Betriebsvermögen und Anlagevermögen über die Nutzungsdauer.