Abkürzung für: Oberamtsanwalt
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O·A·A
3 Buchstaben
Erklärung
OAA ist die korrekte Abkürzung für Oberamtsanwalt, eine historische Bezeichnung für einen Staatsanwalt in deutschen Gerichtsbezirken. Diese Abkürzung wurde vor allem im 19. und 20. Jahrhundert verwendet.