Abkürzung für Abschreibung für Abnutzung
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A·F·A
3 Buchstaben
Erklärung
AFA ist die Standardabkürzung für Abschreibung für Abnutzung im deutschen Rechnungswesen und Steuerrecht. Sie bezeichnet die planmäßige Wertminderung von Anlagevermögen über dessen Nutzungsdauer.