ABKÜRZUNG ABSCHNITTSBEVOLLMÄCHTIGTER
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A·B·V
3 Buchstaben
Erklärung
ABV ist die Standardabkürzung für Abschnittsbevollmächtigter, eine Funktion in der DDR-Volkspolizei. Der Abschnittsbevollmächtigte war ein Polizeibeamter, der für einen bestimmten Bezirk zuständig war.