ABK BUNDESANGESTELLTEN TARIF
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B·A·T
3 Buchstaben
Erklärung
BAT ist die Abkürzung für Bundesangestelltentarifvertrag, ein in Deutschland geltender Tarifvertrag für Angestellte im öffentlichen Dienst. Er regelte von 1961 bis 2005 die Arbeitsbedingungen und Löhne von Bundesangestellten.