ABK AUSSENHANDELS ABRECHNUNGSKONTOR
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A·A·K
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Erklärung
AAK ist die korrekte Abkürzung für Aussenhandels-Abrechnungskontor. Diese Institution war in Deutschland für die Abwicklung und Abrechnung von Außenhandelstransaktionen zuständig, besonders während der Planwirtschaft der DDR.