abgegrenztes Stück Land, das jemandes Eigentum ist
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G·R·U·N·D·S·T·U·E·C·K
11 Buchstaben
Erklärung
Ein Grundstück ist ein abgegrenztes, vermessenes Stück Land mit eindeutig definierten Grenzen, das als Eigentum registriert und rechtlich geschützt ist. Der Begriff ist im deutschen Immobilienrecht zentral verankert.