Ab , Einschätzung
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E·R·M·E·S·S·E·N
8 Buchstaben
Erklärung
Ermessen bedeutet das Recht oder die Befugnis, nach eigenem Urteil zu entscheiden. Es bezeichnet die freie Einschätzung und Bewertung einer Situation, besonders im rechtlichen und administrativen Kontext.